Istrien, Umag, Grundstück mit Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus (P+2) mit sechs Wohneinheiten.
In hervorragender Lage unweit des Zentrums von Umag und mit wunderschönem Blick auf das Meer befindet sich ein Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 715 m2. Das Grundstück liegt nur 700 m vom Meer und den ersten Stränden entfernt.
Die konzeptionelle Lösung sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten vor.
Der Zweck des Gebäudes ist ausschließlich Wohnen, mit 6 (sechs) Wohneinheiten, zwei Wohneinheiten befinden sich im Erdgeschoss, zwei im ersten Stock und zwei im zweiten Stock des Gebäudes.
Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass das Gebäude mit der bestehenden Nachbarbebauung harmoniert, die Aufteilung der Wohneinheiten funktional ist und das Gebäude einem modernen Lebensstil entspricht. Auch die Lage des Gebäudes ist sorgfältig festgelegt, sodass jede Wohneinheit maximale Privatsphäre und eine rationale Nutzung des Außenraums hat.
Das Erdgeschoss des Gebäudes besteht somit aus Eingang, Vorraum, Aufzug und Treppenhaus und zwei kleineren Wohnungen mit Garten.
Die Wohnungen im Erdgeschoss sind kleiner und verfügen über eine einfache und funktionale Raumaufteilung. Sie bestehen aus einem Eingang, einem Flur, der zum Wohnzimmer mit Küche und Ausgang in den Garten führt, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer.
Die Wohnungen im 1. und 2. Stock sind etwas größer, sie haben nicht die gleiche Raumaufteilung, bestehen aber beide aus Eingang, Flur, Küche und Wohnzimmer, Schlafzimmern und zwei Bädern. Jede Wohnung verfügt über eine große Terrasse mit Meerblick.
Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt direkt über den gemeinsamen Flur-Treppenraum, der auch als Verbindung zwischen den Etagen dient. Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich auf der Nordostseite.
Die Öffnungen im Gebäude sind entsprechend der inneren Raumorganisation angeordnet, d. h. um eine ungehinderte Kommunikation sowie die notwendige Beleuchtung und Luftigkeit der Räumlichkeiten zu gewährleisten.
Die maximale Gesamthöhe des Gebäudes, gemessen vom endgültig nivellierten und geordneten Gelände an seinem niedrigsten Teil entlang der Vorderseite des Gebäudes bis zum höchsten Teil der Dachkonstruktion, beträgt
9,65 m, die Gebäudehöhe bis zur Brüstung des unpassierbaren Daches beträgt 10,00 m, dies ist die maximale Gebäudehöhe. Die lichte Höhe der Wohnräume beträgt in allen Geschossen 2,75 m.
Die Ausrichtung des Wohngebäudes erfolgt Nordost-Südwest, Öffnungen befinden sich an allen vier Fassaden des Gebäudes.
Die Einholung der Baugenehmigung ist in Bearbeitung.
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Die Berechnung ist nur informativ und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
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