Novi Zagreb, Gornji Cehi, Baugrundstück von 2.087 m2.
Das Grundstück befindet sich in einem unbebauten, landschaftlich gestalteten Teil des Baugebiets Gornji Cehi. Auf einem Grundstück, das (überwiegend) zum Wohnen bestimmt ist, können neben einem Wohnhaus oder einem Wohn-Gewerbe-Gebäude auch Neben-, Wirtschafts- und kleinere Gewerbebauten errichtet werden. Ein einzelnes Gebäude kann: - als Wohn- oder überwiegendes Wohngebäude (Wohnwirtschaft) errichtet werden; - höchstens drei oberirdische Stockwerke haben, wobei das dritte Stockwerk als Dachgeschoss oder als ausgebautes Stockwerk ausgebildet ist, mit der Möglichkeit, ein Untergeschoss zu errichten. Ein niedriges Gebäude kann: - als Wohn- oder überwiegendes Wohngebäude (Wohnwirtschaft) errichtet werden; - vier oberirdische Stockwerke haben, wobei das vierte Stockwerk wie ein Dachboden oder ein zurückgesetztes Stockwerk geformt ist, mit der Möglichkeit, ein Untergeschoss zu bauen. Größe und Struktur des Baugrundstücks Die Größe des Baugrundstücks für den Bau eines Wohngebäudes darf nicht kleiner sein als: - für freistehende Gebäude - 350 m2, wobei die Breite des Baugrundstücks, gemessen an der Lage der Baurichtung des Gebäudes, darf nicht kleiner als 14 m sein; - für halbgebaute Gebäude - 300 m2, wobei die Breite des Baugrundstücks, gemessen an der Stelle der Baurichtung des Gebäudes, nicht weniger als 12 m betragen darf; - für Gemeinschaftsgebäude - 225 m2, wobei die Breite des Baugrundstücks, gemessen an der Stelle der Baurichtung des Gebäudes, nicht weniger als 9 m betragen darf. Wenn ein neues Flachhaus gebaut wird, wird es in der Regel als freistehendes Gebäude gebaut und die Größe des Baugrundstücks darf in der Regel nicht weniger als 600 m2 betragen. Wenn auf demselben Baugrundstück ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut wird oder ein landwirtschaftliches oder (i) kleineres Geschäftshaus neben dem Wohnhaus errichtet wird, darf die Größe des Baugrundstücks nicht kleiner sein als: - bei freistehenden Gebäuden - 600 m2; - für halbgebaute Gebäude - 480 m2; - für Gemeinschaftsgebäude - 360 m2. Die Tiefe des Baugrundstücks beträgt in der Regel mindestens 25 m. Die Gesamtbebauung des Baugrundstücks darf betragen: - bei freistehenden Gebäuden - maximal 30 %, mit mindestens 30 % natürlichem Gelände; - für halbgebaute Gebäude - maximal 40 %, mit mindestens 30 % natürlichem Gelände; - bei Kollektivbauten höchstens 50 % und bei Grundstücken größer als 600 m2 höchstens 20 %, mit mindestens 20 % natürlichem Gelände; Das Land hat eine rechteckige Form, die gesamte notwendige Infrastruktur befindet sich neben dem Land. Für alle weiteren Abklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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