Sestine, Baugrundstück, 1186 m2, Front 16 m2
Die Möglichkeit, eine Familienvilla oder eine Villa mit 3 Wohnungen zu bauen, jede mit einer Fläche von 400 m2 BRP.
Laut GUP gehört es zu Wohnzwecken, in der Zone des Wohnungsbaus, der städtischen Regel 2.2
Max Bau 30% • - max. GBP 400m2 für freistehende; 300m2 für halbgebaute • - max. Ausnutzungsgrad Ki - 0,6 • - min. natürliches Gelände 40 % • - max. Höhe von 3 OG (G+1F+Attika) • - min. 2 Garagenstellplätze pro Wohnung; 50% in der Garage • - Baurichtung 5,0m von der vorgeschriebenen Richtung (Straßenflur) • - min. Abstand zur Nachbargrenze 3,0m • - obligatorischer Vorgarten K.c. 3545/4 hat 1007m2 • max. Grundriss bebaute Fläche = 302,10 m2 • max.Ki = 604,20 m2, aber aufgrund von GUP-Einschränkungen, wenn das freistehende Gebäude insgesamt 400 m2 groß ist und wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, 300 m2 • min. Naturgrundstück = 402,80m2 K.c. 3546/3 hat 1126m2 • max. Grundriss bebaute Fläche = 337,80 m2 • max.Ki = 675,60 m2, jedoch aufgrund GUP-Einschränkungen, wenn das freistehende Gebäude insgesamt 400 m2 groß ist und wenn es sich um ein Doppelhaus handelt, 300 m2 • min. natürliches Gelände = 450,40 m2
Vorwiegend Ost-West orientiert mit schöner freier Aussicht.
Weitere Informationen auf Anfrage.
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