Das Grundstück liegt in der Zone mit überwiegend gemischter Wohnnutzung (M1). Auf diesen Flächen können auch Flächen für Schulen, Postämter, Banken, Sport- und Freizeitplätze, öffentliche Garagen sowie Gesundheits- und Sozialeinrichtungen errichtet werden.
Der Bau von Gebäuden ist in der Wohn- und Mischnutzungszone erlaubt:
- die kleinste Baugrundstücksfläche für Einfamilienhäuser beträgt 350 m2;
- die maximale bebaute Fläche eines Baugrundstücks beträgt 40 % für ein freistehendes Grundstück;
- der höchste Aufbaukoeffizient beträgt 1,2;
- Die maximale Höhe beträgt 3 oberirdische Stockwerke, wobei das dritte Stockwerk die Form eines Dachbodens oder eines zurückgesetzten Stockwerks hat.
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