Einzelheiten

Beschreibung

Gornja Dubrava, Granesinski Novaki. Attraktives, regelmäßig geformtes Baugrundstück mit sanfter Neigung nach Westen, gelegen in einem erhöhten Teil der Siedlung mit herrlichem Blick auf den Dotrscina-Wald und Medvednica.

Der straßenzugewandte vordere Teil mit einer Straßenfront von 21 m und einer Fläche von 730 m2 liegt im Baugebiet der städtebaulichen Regel 2.2. Der hintere Teil mit einer Größe von 610 m2 liegt in der Grünzone der Stadtordnung 2.12. Diese Eigenschaften machen es für den Bau einer Familienvilla oder eines Mehrfamilienhauses geeignet, wobei der Grüngürtel auf der Westseite eine außergewöhnlich ruhige und angenehme Wohnlage gewährleistet.

Zu den Bauvorschriften der Städtischen Regel 2.2 gehören:

  • Mindestbaugrundstücksfläche von 600 m2;
  • Maximale Bebauungsdichte des Baugrundstücks von 30 %;
  • Maximale Bruttogebäudefläche (GBP) von 400 m2 für Einfamilienhäuser und 300 m2 für Doppelhaushälften;
  • Maximaler Baukoeffizient (ki) von 0,6;
  • Mindestbedarf an natürlichem Gelände von 40 % der Baugrundstücksfläche, der nicht im Rahmen des Vorbehaltes zur Erweiterung der bestehenden Straße eingeplant werden kann;
  • Maximale Höhe von drei oberirdischen Geschossen, wobei das dritte Geschoss als Dachgeschoss oder als Nischengeschoss ausgebildet ist;
  • Mindestens 2 Parkplätze pro 1 Wohneinheit, mit obligatorischer Fahrzeugunterbringung auf dem Baugrundstück (50 % im Hauptgebäude oder in einer separaten Garage, nicht innerhalb der Reservierung für die Erweiterung der bestehenden Straße), andere Nutzungen gemäß den Normen;
  • Nebengebäude liegen hinter der Baulinie des Hauptgebäudes, in Ausnahmefällen kann in steilem Gelände eine Garage an der Randlinie des Straßenerweiterungsreservats oder an der Regulierungslinie errichtet werden, wenn eine Erweiterung nicht geplant oder erforderlich ist;
  • Der Abstand von der Baulinie des Hauptgebäudes bis zur Randlinie des Straßenerweiterungsvorbehalts bzw. bis zur Ordnungslinie, wenn eine Erweiterung nicht geplant oder erforderlich ist, beträgt mindestens 5,0 m, in Ausnahmefällen kann er gemäß § 3 Abs. 1 auch kürzer sein die durchgehende Baulinie bestehender Gebäude;
  • Der Mindestabstand des Gebäudes zur Grenze des angrenzenden Baugrundstücks beträgt 3,0 m.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Extra

  • Infrastruktur: Teilweise
  • Energieausweis: In Bearbeitung
  • Eigentumsurkunde

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